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NÖ Stipendien Ausland (Studium und Forschung NeuabsolventInnen)
Niederösterreich

Auslandsstipendien im Überblick:

  • Auslandssemester und Auslandspraktika
  • Bachelor-/Masterstudium
  • Auslandsaufenthalt PhD
  • PhD-Studium
  • Postgraduale Forschungstätigkeit
  • Kongress- und Konferenzteilnahme
  • Exzellenzstipendium Studium
  • Exzellenzstipendium Forschung

Hinweis: Lehrgänge zur Weiterbildung werden nicht gefördert! Dazu zählen z. B. Masterlehrgänge zur Weiterbildung und „professional degrees“ wie MBA oder LLM-Programme.

Studierende mit Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in NÖ

Auslandssemester und Auslandspraktika

  • Ordentliche Studierende, die einen nachstehenden Auslandsaufenthalt absolvieren:
    • Auslandssemester im Bachelor- bzw. Masterstudium: Aufenthalt von mindestens drei bis maximal 12 Monate durchgängig an einer Institution und an einem Standort oder
    • Auslandspraktikum im Bachelor- bzw. Masterstudium: Aufenthalt von mindestens drei bis maximal 12 Monaten durchgängig bei einem Praktikumsgeber und an einem Standort.
    • Ausnahme für das klinisch-praktische Jahr für Medizin-Studierende: Aufenthalte an unterschiedlichen Standorten mit jeweils kürzerer Dauer als drei Monate können auch zusammengezählt werden und sind förderbar, sobald die gesamte Aufenthaltsdauer mindestens drei Monate beträgt.

Bachelor- und Masterstudium

  • Ordentliche Studierende, die ein Bachelor-/Master-Erststudium im Ausland absolvieren
  • Von der Gesamtstudiendauer können maximal 12 Monate gefördert werden. Bitte beachten Sie, dass bei einer bereits erfolgten Förderung im Rahmen dieses Stipendiums keine weitere Antragstellung mehr möglich ist!
  • Für Studierende in künstlerischen Studienrichtungen an renommierten Schulen im Ausland, die keine tertiären Bildungseinrichtungen sind, kann eine Förderung individuell geprüft werden. Lehrgänge zur Weiterbildung sind nicht förderbar.

Auslandsaufenthalt PhD

  • Ordentliche Studierende, die einen Auslandsaufenthalt im PhD-Studium mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens drei bis maximal 12 Monaten absolvieren

PhD-Studium

  • Studierende, die ein Doktorats- bzw. PhD-Erststudium mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens drei bis maximal 12 Monaten absolvieren.

Postgraduale Forschungstätigkeit

  • Ordentliche Studierende im Bachelor-, Master- oder Doktorats-/PhD-Studium an einer Universität mit Exzellenzcharakter im Ausland (Beurteilung im Einzelfall mit Berücksichtigung internationaler Universitäts-Rankings) und herausragender persönlicher Eignung durch ausgezeichneten Schul- oder Studienerfolg, vorliegenden Referenzen von FachprofessorInnen und eventuell sonstigen besonderen Leistungen (z. B. ehrenamtliches Engagement).

Kongress- und Konferenzteilnahme

  • Studierende (eines ordentlichen Master- oder Doktorats- bzw. PhD-Studiums) sowie JungwissenschaftlerInnen, die einen Bezug zum Land Niederösterreich haben und aktiv an einem Kongress bzw. einer Konferenz im Ausland teilnehmen.

Exzellenzstipendium Studium

  • Ordentliche Studierende im Bachelor-, Master oder PhD-Studium mit herausragenden Leistungen und Wohnsitz in Niederösterreich, die ein Studium an einer Universität mit Exzellenzcharakter im Ausland absolvieren. Lehrgänge zur Weiterbildung können nicht gefördert werden; dies umfasst u.a. "professional degrees" wie MBA oder LLM-Programme.
  • Für BezieherInnen eines "Exzellenzstipendium Studium" ist der gleichzeitige Bezug einer Förderung aus einer anderen Schiene der zur Auswahl stehenden Stipendien nicht möglich.

Exzellenzstipendium Forschung

  • Personen, die eine zweijährige Post-Doc-Forschungstätigkeit nachweisen können und einen Forschungsaufenthalt an einer renommierten Institution im Ausland antreten.
  • Für BezieherIinnen eines „Exzellenzstipendium Forschung“ ist der gleichzeitige Bezug einer Förderung aus einer anderen Schiene der zur Auswahl stehenden Stipendien nicht möglich.

Auslandssemester und Auslandspraktika

  • Ordentliches Studium an einer inländischen Hochschule
  • Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019
  • Nachweis des Studienerfolgs
  • Höchstalter: 35 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für DoktorandInnen (PhD) / 30h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.

Bachelor- und Masterstudium

  • Ordentliches Studium an einer Hochschule im Ausland
  • Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019 (Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z. B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken)
  • Nachweis des Studienerfolgs
  • Höchstalter: 35 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Es wurde vor Antragstellung noch keine Förderung im Rahmen eines Stipendiums "Auslandssemester und Auslandspraktika" zugesagt bzw. ausbezahlt.
  • Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für DoktorandInnen (PhD) / 30h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.

Auslandsaufenthalt PhD

  • PhD-Studium an einer inländischen Hochschule
  • Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019
  • Nachweis des Studienerfolgs
  • Höchstalter: 40 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für DoktorandInnen (PhD) / 30h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.

PhD-Studium

  • PhD-Studium an einer Hochschule im Ausland
  • Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019 (Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z. B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken)
  • Nachweis des Studienerfolgs
  • Höchstalter: 40 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Es wurde vor Antragstellung noch keine Förderung im Rahmen des Stipendiums "Auslandsaufenthalt PhD" zugesagt oder ausgezahlt.
  • Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für DoktorandInnen (PhD) / 30h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.

Postgraduale Forschungstätigkeit

  • Postgraduale Forschungstätigkeit im Ausland
  • Abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium
  • Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019 (Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z. B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken)
  • Höchstalter: 40 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für DoktorandInnen (PhD) / 30h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.

Kongress- und Konferenzteilnahme

  • Studierende:
    • Ordentliches Studium an einer inländischen Hochschule (Masterstudium, Doktorat/PhD)
    • Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019 (Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z. B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken)
    • Aktiver Beitrag zur Konferenz
    • Höchstalter: 35 Jahre
  • JungwissenschafterInnen:
    • Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich oder wissenschaftliche Tätigkeit in Niederösterreich
    • Aktiver Beitrag zur Konferenz
    • Höchstalter: 40 Jahre
    • Höchstalter: 35 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung

Exzellenzstipendium Studium

  • Herausragende persönliche Eignung (Schul-/Studienerfolg, sonstige Leistungen)
  • Ausgewählte KandidatInnen: Absolvierung eines Hearing (Auswahlverfahren)
  • Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019 oder sonstiger Niederösterreich-Bezug (Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z. B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken)
  • Aufnahme an einer renommierten Universität im Ausland (Beurteilung im Einzelfall unter Berücksichtigung von internationalen Universitäts-Rankings).
  • Höchstalter: 35 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für DoktorandInnen (PhD) / 30h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.

Exzellenzstipendium Forschung

  • Abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium
  • Nachweis einer postgradualen Forschungstätigkeit im Ausmaß von mindestens zwei Jahren
  • Einladung eines renommierten Forschungsinstituts im Ausland
  • Höchstalter: 40 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung

Stipendien

Auslandssemester und Auslandspraktika im Erststudium / Bachelor- und Masterstudium / Auslandsaufenthalt PhD / PhD-Studium / Postgraduale Forschungstätigkeit

Forderhöhe gestaffelt nach Aufenthaltsdauer

  • 3 Monate 540,00 EUR / 4 Monate 720,00 EUR /5 Monate 900,00 EUR / 6 Monate  1.080,00 EUR /7 Monate 1.280,00 EUR / 8 Monate 1.480,00 EUR / 9 Monate 1.680,00 EUR / 10 Monate 1.880,00 EUR / 11 Monate 2.080,00 EUR / 12 Monate 2.280,00 EUR

Kongress- und Konferenzteilnahme

  • einmalig pauschal 300,00 EUR

Exzellenzstipendium Studium

  • max. 20.000,00 EUR für 12 bis maximal 48 Monate

Exzellenzstipendium Forschung

  • max. 20.000,00 EUR pro Jahr für 12 bis maximal 48 Monate

Gesellschaft für Forschungsförderung NÖ m.b.H.
Hypogasse 1
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/27570-26
Fax: 02742/27570-90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.gff-noe.at

Die Einreichfristen für Anträge variieren je nach Stipendium.

Auslandssemester und Auslandspraktika im Erststudium: ganzjährig nach dem Aufenthaltsende, maximal drei Monate nach Beendigung des Aufenthalts

Bachelor- und Masterstudium: maximal drei Monate nach Beendigung des vorangegangenen Studienjahres oder bei bereits abgeschlossenem Studium maximal drei Monate ab dem Ausstellungsdatum des Abschlussbescheids

Auslandsaufenthalt PhD / PhD-Studium: maximal drei Monate nach Beendigung des Aufenthaltes

Postgraduale Forschungstätigkeit: maximal drei Monate nach Beendigung des Zeitraums, für den der Antrag gestellt wird

Kongress- und Konferenzteilnahme: ganzjährig nach dem Kongress-/Konferenzende, maximal drei Monate nach Beendigung des Aufenthalts

Exzellenzstipendium Studium: vor Antritt des Auslandsaufenthaltes

Exzellenzstipendium Forschung: vor Antritt des Forschungsaufenthaltes

HINWEIS: Eine Antragstellung bzw. auch die Nachreichung von Dokumenten für ein Stipendium sind nur mehr ausschließlich ONLINE (nach vorangegangener Registrierung) möglich!

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende