Steuerliche Förderung der beruflichen Bildung

Ausgaben und Aufwendungen als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten:

Unter Aus- und Weiterbildungskosten versteht man etwa Kurs- und Seminarkosten, Kosten für Lernbehelfe sowie Fahrt- und Nächtigungskosten, wobei bei letzteren das den Bundesbediensteten zustehende Nächtigungsgeld in der Höchststufe nicht überschritten werden darf. Von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen sind vor allem Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die allgemeinen Charakter haben (z. B. AHS-Matura), im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen oder der privaten Lebensführung dienen (z. B. Sport, Führerschein etc.).