EU-Förderungsmaßnahmen werden nicht direkt von der Europäischen Kommission ausbezahlt, sondern über die nationalen und regionalen Behörden der EU-Länder. Empfänger dieser Finanzhilfen können staatliche und private Organisationen, Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit (z. B. Hochschulen, Unternehmen, Interessenverbände), aber auch Einzelpersonen sein.

Hauptfinanzierungsinstrument der EU für EU-konforme Förderungsmaßnahmen sind die so genannten Strukturfonds, deren Mittel seit dem Beitritt zur EU 1995 auch Österreich zur Finanzierung von Projekten zur Verfügung stehen (für die Periode 2007-2013 insgesamt rund EUR 1,46 Mrd.). Mit Hilfe von Strukturfonds sollen regionale und soziale Unterschiede in der EU ausgeglichen werden. Zu den Strukturfonds zählen unter anderem der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) .

Für Projekte im Bereich der Aus– und Weiterbildung kommen primär Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der Kofinanzierung mit nationalen Geldmitteln zum Einsatz (d. h. Förderungen von der EU gibt es nur dann, wenn der Mitgliedstaat dasselbe Projekt ebenfalls fördert).

Die wichtigsten Finanzierungsinstrumente und Förderungsstellen für (berufsbegleitende) Aus- und Weiterbildung in Österreich sind:

Förderungen können auf verschiedenste Weise erfolgen:

Im Bereich der Aus- und Weiterbildung insbesondere auch: