Jedes Mitglied der AK NÖ, dazu zählen u. a.:
Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at
Der Antrag kann nach Kursende bis längstens sechs Monate nach erfolgreichem Kursabschluss gestellt werden.
Der Bildungsbonus für das laufende Kalenderjahr gilt bis jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres.
Hinweis: Sollte die/der AntragstellerIn noch über den gesamten Bildungsbonus bzw. ein ausreichendes Restguthaben aus dem Kalenderjahr verfügen, in dem sie/er den Kurs abgeschlossen hat, wird empfohlen, den Antrag noch im selben Jahr zu stellen, da ansonsten nur der Bildungsbonus des Folgejahres verrechnet werden kann.