Berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen von:
Generell nicht gefördert werden:
25 % jener Kurskosten inkl. etwaiger kursrelevanter Prüfungsgebühren, welche die/der AntragstellerIn nachweislich selbst geleistet hat.
Die Förderung beträgt bis zu 2.500,00 EUR innerhalb eines Förderzeitraums von fünf Jahren, wobei der Zeitraum mit Ende der ersten geförderten Maßnahme zu laufen beginnt.
Kurskosten (von Maßnahmen mit zumindest 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) werden zu 50 % gefördert, wenn sie folgenden Fördersschwerpunkt aufweisen:
Weiterbildungkosten für folgende Personengruppen werden generell zu 75 % gefördert:
Personen ohne Lehrabschluss können im Rahmen des Projektes „Du kannst was – Vorbereitung zur Lehrabschlussprüfung“ gefördert werden. Die Förderung beträgt 75 %, die restlichen 25 % sind nachweislich von einer anderen Trägerorganisation (WIFI, BFI, VHS etc.), einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Bund, Gemeinde) oder privaten Unternehmen aufzubringen.
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-31102
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ktn.gv.at
Antragstellung kann frühestens zu Beginn der Maßnahme, während der Laufzeit und muss spätestens vier Monate nach Abschluss der Kursmaßnahme erfolgen.