Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkommensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung und beträgt:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7871
Fax: 0512/508-747805
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.tirol.gv.at
Kontakt:
Petra Kaltenegger
Tel.: 0512/508-7876
Erstansuchen sind spätestens zwei Monate nach Beginn der Bildungsmaßnahme, Folgeansuchen spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Ausbildungsjahres online einzureichen.
Für Bildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, ist für jedes Ausbildungsjahr ein neuer Förderantrag zu stellen.
Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.
Für später einlangende Ansuchen wird eine Förderung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrages gewährt.
Diese Richtlinie des Landes Tirol tritt am 01.01.2020 in Kraft und gilt bis 31.12.2024.