Abgrenzung: Für jeden begünstigt Behinderten in einem Lehrverhältnis erhält ein Unternehmen vom Sozialministeriumservice eine Prämie aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds gemäß § 9a BEinstG. Liegen die Voraussetzungen für diese Prämie vor, gebührt für diesen Zeitraum kein Inklusionsbonus.
Keinen Inklusionsbonus erhalten:
Sozialministeriumservice
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.sozialministeriumservice.at
Der Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für die/den Antragstellerin zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.
Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/76 04-0
Der Antrag auf einen Inklusionsbonus für Lehrlinge ist durch den Lehrbetrieb einzubringen (auch online möglich).