Nicht gefördert werden Doktoratsstudien, ein- bzw. zweisemestrige Studienaufenthalte im Ausland (Erasmus - Joint Study - Programm, Free Mover), die im Rahmen eines Regelstudiums absolviert werden, Sprachkurse, Teilnahme an Summerschools
Studien, die speziell für Berufstätige eingerichtet wurden, Fernstudien sowie Universitäts- und Hochschullehrgänge, die während eines Regelstudiums oder nach Abschluss eines Studiums auf freiwilliger Basis absolviert werden und daher nicht zwingend vorgeschrieben sind.
Einmalzahlung Stipendium
In Einzelfällen können Studierende bzw. Graduierte ein Ansuchen um Zuerkennung eines unverzinsten Darlehens einbringen.
Land Tirol
Landesgedächtnisstiftung
Leopoldtraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508 3759
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.tirol.gv.at/bildung/landesgedaechtnisstiftung/
Ansuchen können bis zum 30.04. des jeweiligen Studienjahres eingebracht werden. Bei Vorliegen eines auflerordentlichen Härtefalls können Ansuchen bis zum Ende eines Studienjahres eingereicht werden.
Nähere Informationen sind bei der Landesgedächtnisstiftung des Landes Tirol erhältlich.