Folgende Kosten können, sofern sie für die Ausstellung des Nostrifikations-, Nostrifizierungs-, Anerkennungs-, Gleichhaltungsbescheid oder die Bewertung eines Bildungsabschlusses, der im Ausland erworben wurde (z.B. über ENIC NARIC AUSTRIA), erforderlich waren, geltend gemacht werden:
Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur, Prüfungsgebühren etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.
Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2021 bis 31.08.2024)
Mitglieder der AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung
Kann zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich festgestellt werden, besteht die Möglichkeit, diese bis zum Ablauf der Einreichfrist nachzuweisen.
100 % der entstandenen förderbaren Kosten (siehe oben) bis zu maximal 300,00 EUR pro zu nostrifizierendem/anzuerkennendem Abschluss
Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at
Antragstellung bis längstens sechs Monate nach Ausstellung des Nostrifikations-, Nostrifizierungs-, Anerkennungs- oder Gleichhaltungsbescheides