Drucken
Eingliederungsbeihilfe des AMS
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Das Arbeitsverhältnis von Personen, die

  • älter als 50 Jahre sind.
  • unter 25 Jahre, und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind.
  • mindestens 25 Jahre alt, und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos sind.
  • akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, z. B. bei höherem Alter, längerer Vormerkdauer oder gesundheitlichen Einschränkungen. Für WiedereinsteigerInnen oder AusbildungsabsolventInnen mit fehlender Berufspraxis gelten besondere Bedingungen.

Bitte beachten Sie: Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.

Alle ArbeitgeberInnen ausgenommen AMS, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden.

  • Die Förderung besteht in einem Zuschuss zu den Lohnkosten.
  • Förderungshöhe sowie Förderungsdauer werden im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und ArbeitgeberIn vereinbart.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen dem AMS und der/dem ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden.
Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn vor Beginn der Beschäftigung mit der/dem zuständigen BeraterIn in der regionalen AMS-Geschäftsstelle Kontakt aufnimmt (z. B. über das eAMS-Konto).

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Personen mit Behinderung, Frauen