Drucken
Bildungskonto des Landes OÖ
Oberösterreich
  • berufsorientierte Weiterbildung (Kurse, Seminare, Meisterschulen, akademische, postgraduale und Masterlehrgänge)
  • berufliche Umorientierung/Umschulung (bei Umschulungen ist die berufliche Anwendung innerhalb eines Jahres nach Abschluß nachzuweisen)
  • Von der Förderung ausgenommen sind:
    • Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium oder MBA/MSc etc.)
    • energetische und esoterische Aus- und Weiterbildungen
    • Führerscheinkurse für die Gruppen A und B (ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung)
    • Hobbykurse
    • Kurse mit Kurskosten unter 100,00 EUR
    • Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs- und Literaturkosten
    • Prüfungsgebühren
  • ArbeitnehmerInnen in einem Arbeitsverhältnis (Vollzeit und Teilzeit)
  • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
  • Freie DienstnehmerInnen
  • Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr monatliches Bruttoeinkommen nicht mehr als 3.000,00 EUR beträgt (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000,00 EUR)
  • Ein-Personen-UnternehmeInnen, KleinunternehmerInnen mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten. Bei UnternehmerInnen mit einem akademischen Abschluss darf das monatliche Bruttoeinkommen nicht mehr als 3.000,00 EUR betragen (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000,00 EUR)
  • Von der Förderung ausgenommen sind Personen, die
    • beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
    • eine Alterspension beziehen
    • ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (z. B. für Studien- und Ausbildungszwecke, Au-pair)
  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Bildungseinrichtung muss das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen oder einen vergleichbare Qualitätsnachweis (z. B. Ö-Cert) haben. Akademien bzw. Schulen müssen per Bescheid aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzen eingerichtet sein.
  • Mindestens 75 % Anwesenheit im Kurs

Die maximale Gesamtförderhöhe für den Zeitraum 2023 bis 2026:

  • grundsätzlich 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.200,00 EUR
  • erhöhter Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.700,00 EUR/max. 4.000,00 EUR bei OÖ. Digi-Bonus gefördert für
    • Ö. Digi-Bonus (für höherwertige digitale Ausbildungen)
    • OÖ. Bonus: Kollegs für Elementar- und Sozialpädagogik sowie Grundausbildungen für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen
    • OÖ. Bonus für Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen
    • OÖ. Bonus für außerordentliche Lehrabschlüsse (ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz)
    • OÖ. Bonus für Karenzierte und WiedereinsteigerInnen (Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Dienstverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen)
    • Personen ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr monatliches Bruttoeinkommen nicht mehr als 2.400,00 EUR beträgt
    • Personen, die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2)
    • Personen, die keinen höheren formalen Abschluss als maximal den Pflichtschulabschluss und keine berufliche Qualifikation haben und sich in keinem Lehrverhältnis befinden.
    • Sprachkurse sind generell bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000,00 EUR förderbar.

Zusätzlich zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich können AK-Mitglieder für viele Angebote die AK-Leistungskarten-Ermäßigung beziehungsweise für bestimmte Kurse den AK-Bildungsbonus in Anspruch nehmen.

Bildungskosten können auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden.

Amt der OÖ Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-149 00
Fax: 0732/7720-21 17 87
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme bzw. Ablegung der Abschlussprüfung

Richtlinien für den Zeitraum 2023 bis 2026 gelten für alle Anträge, die ab 01.01.2023 eingereicht werden.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen