Besuch von Vorbereitungskursen/-lehrgängen für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung (ao. LAP)
Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.
Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2021 bis 31.08.2024)
Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich zum Zeitpunkt der Antragstellung, die einen Vorbereitungskurs/-lehrgang für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung absolviert haben.
Kann zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich festgestellt werden, besteht die Möglichkeit, diese bis zum Ablauf der Einreichfrist nachzuweisen.
- Mitgliedschaft zur AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. spätestens bis zum Ablauf der Einreichfrist.
Hinweis: Personen mit einem aktuellen Leistungsbezug des AMS NÖ (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) können nur gefördert werden, wenn sie zuvor in NÖ AK-zugehörig beschäftigt waren!
Andernfalls ist eine Antragstellung erst möglich, wenn innerhalb der Antragsfrist (siehe unten) eine AKNÖ-zugehörige Beschäftigung aufgenommen wird. - Der Kurs-/Lehrgangsbesuch endet vor Auslaufen der Förderperiode.
- Die Vorbereitung zur ao. LAP muss mindestens 30 Unterrichtseinheiten aufweisen und an einer anerkannten/zertifizierten Bildungseinrichtung (z. B. Ö-Cert, cert NÖ, Wien Cert etc.) oder einer beauftragten Bildungseinrichtung stattfinden.
- Die Kosten für den Vorbereitungskurs/-lehrgang wurden selbst (privat) getragen.
50 % der Kurskosten und Prüfungsgebühren bis zu maximal 400,00 EUR
Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at
Das Ansuchen muss bis spätestens sechs Monate nach erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungskurses/-lehrgangs gestellt werden.