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TALENTE – Talente regional inklusive Kooperationszuschuss
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Es handelt sich hierbei um einen Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK): Talente entdecken - Nachwuchs

Talente regional" fördert Projekte, die Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich über einen längeren Zeitraum mit Forschung, Technologie und Innovation (FTI) in den Bereichen Naturwissenschaft und Technik auseinanderzusetzen. Kinder und Jugendliche beschäftigen sich mit spannenden Themen, forschen, experimentieren und lernen Tätigkeiten und Berufsbilder in FTI kennen.Um eine nachhaltige Auseinandersetzung mit dem gewählten Thema sicher zu stellen, soll folgendes
Gesamtausmaß an Unterrichtseinheiten (UE) für die Projektdurchführung angestrebt werden:

  • Kindergarten, Primarstufe: 25 UE
  • Sekundarstufe I + II: 30 UE

Alle Aktivitäten sind altersgerecht zu konzipieren und sollen als praxisnahe Elemente in den Unterricht (d. h. dort wird auf das Projekt Bezug genommen) bzw. in die Schulentwicklung eingebettet sein. Besonders erwünscht sind innovative pädagogische Konzepte mit experimentellem Charakter (wie fächer- bzw. klassenübergreifendes Arbeiten, Peer-Mentoring oder Peer-Tutoring und Hands-On-Aktivitäten).

Fixer Bestandteil von "Talente regional" sind Kooperationszuschüsse, welche weiteren Bildungseinrichtungen, die noch nicht am Projekt beteiligt sind, die Möglichkeit bieten, eigenständig innovative Unterrichtsprojekte zum Thema eines geförderten Talente regional-Projekts durchzuführen.

Hinweis: Das geplante Vorhaben muss thematisch zum geförderten Talente regional-Projekt passen.
Jedem Kindergarten, jeder Schule in ganz Österreich ist es dadurch möglich, Unterrichtsprojekte durchzuführen, für die keine Mittel in der eigenen Einrichtung zur Verfügung stehen.

Folgende Kosten sind mit der Förderung abgedeckt:

  • Sachkosten: Materialien, Geräte und Unterrichtsmittel, z. B. zum Aufbau einer ForscherInnen-Ecke
  • Reisekosten für SchülerInnen und Lehrkräfte, z. B. für den Besuch eines Labors oder Unternehmens
  • Reisekosten und Honorare für externe ExpertInnen: z. B. für einen Vortrag oder Workshop in der Schule
  • Hinweis: Personalkosten von PädagogInnen sind nicht förderbar. Personalkosten von anderen (externen) ExpertInnen sind förderbar, z. B. als Honorar für Workshops.

PartnerInnen aus Forschung und Wirtschaft bilden ein Konsortium und setzen das Projekt gemeinsam mit Bildungseinrichtungen (vom Kindergarten bis zur Matura) um.

Antragsberechtigt und förderbar sind Konsortien bestehend aus:

  • Unternehmen (mit Innovationsbezug) unabhängig von ihrer Größe und Organisationsart
  • Intermediären/Einrichtungen des Technologietransfers: z. B. Impulszentren (Gründer- und Technologiezentren, Technologietransfer- und Innovationszentren), Unternehmenscluster, akademische Gründungszentren (z. B. AplusB Zentren), Science Center sowie Einrichtungen des Regionalmanagements und Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
  • Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen
  • Außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung

jeweils mit Standort in Österreich

Einen Kooperationszuschuss können PädagogInnen beantragen, die an einer der folgenden Bildungseinrichtungen in Österreich tätig sind:

  • Kindergarten
  • Primarstufe: Volksschule
  • Sekundarstufe I: MS/Kooperative Mittelschule, AHS Unterstufe
  • Sekundarstufe II: AHS Oberstufe, Berufsbildende mittlere und höhere Schule, Polytechnische Schule
  • Das Konsortium muss aus mindestens zwei UnternehmenspartnerInnen, mindestens einer/einem Wissenschaftspartner/in sowie fünf Bildungseinrichtungen (davon mindestens zwei Volksschulen und zwei Schulen auf Sekundarstufe I) bestehen.
  • Ein Projekt dauert mindestens 24 Monate und maximal 36 Monate, wobei sich die Projekte in ihrem zeitlichen Verlauf am Schuljahreszyklus orientieren.

Projektförderung

  • Pro Projekt können bis zu 100 % der Gesamtkosten gefördert werden, bis zu einer maximalen Höhe von 130.000,00 EUR (inkl. 10.000,00 EUR zweckgewidmet für Kooperationszuschüsse).
  • Bildungseinrichtungen sind zentrale Partner für die Durchführung von Vorhaben in Talente regional. Sie erhalten zwar keine Förderung, können ihre Kosten aber direkt über die Konsortialführung geltend machen und abrechnen.
  • Ein Kooperationszuschuss beläuft sich auf pauschal 1.000,00 EUR. In jedem geförderten Talente regional-Projekt werden zehn Kooperationszuschüsse vergeben.

Es handelt sich um eine Förderung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Kontakt:
FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1
1090 Wien
Tel.: 05 77 55-0
Fax: 05 77 55-97900
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.ffg.at/talente-regional
Kontakt:
Mag. Dipl.-Pol. Magdalena Rostkowska-Müllner
Tel.: 05 77 55-2725
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mag. Christine Kreuter
Tel.: 05 77 55-2709
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Während des Ausschreibungszeitraumes ist eine laufende Einreichung möglich. Werden die Mittel vor der Frist ausgeschöpft, wird die Ausschreibung vorzeitig geschlossen.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende