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Landesgedächtnisstiftung Tirol – Stipendien
Tirol
  • Vollzeitstudium (Regel- und Masterstudium) an einer Universität, Fachhochschule, Akademie oder Theologischen Lehranstalt, einer anerkannten Privatuniversität oder einem Konservatorium mit Öffentlichkeitsrecht in Österreich,
    dem EWR-Raum inkl. der Schweiz sowie bei Vorliegen besonderer Gründe auch außerhalb Europas.
  • Gefördert werden auch Studierende, die im Rahmen eines Kooperationsabkommens über den Austausch von Studierenden ein Regel- oder Masterstudium an einer entsprechenden tertiären Bildungseinrichtung mit Sitz in Tirol absolvieren. Die Ausbildung im Ausland muss als ordentlicher HörerIn und als Vollzeitstudium an einer anerkannten Ausbildungsstätte absolviert werden.
  • Forschungsaufenthalte bzw. wissenschaftliche Arbeiten im Ausland, sofern nachgewiesen wird, dass diese Auslandsaufenthalte unumgänglich für den Abschluss eines Regelstudiums sind. Die Verweildauer an einer wissenschaftlichen-universitären Einrichtung bzw. Institution im Ausland muss mindestens sechs Monate betragen.
  • Studium von Studienrichtungen oder spezielle universitäre Ausbildungen, die im Inland nicht angeboten werden.

Nicht gefördert werden Doktoratsstudien, ein- bzw. zweisemestrige Studienaufenthalte im Ausland (Erasmus - Joint Study - Programm, Free Mover), die im Rahmen eines Regelstudiums absolviert werden, Sprachkurse, Teilnahme an Summerschools
Studien, die speziell für Berufstätige eingerichtet wurden, Fernstudien sowie Universitäts- und Hochschullehrgänge, die während eines Regelstudiums oder nach Abschluss eines Studiums auf freiwilliger Basis absolviert werden und daher nicht zwingend vorgeschrieben sind.

  • Ordentliche Studierende aus Tirol, die m Inland oder im EWR-Raum inkl. der Schweiz ein Regelstudium absolvieren und trotz Vorliegens einer sozialen Bedürftigkeit keine oder in besonderen Fällen eine nicht ausreichende Studienbeihilfe des Bundes erhalten können.
  • Studierende und Graduierte für Auslandsaufenthalte während des Regelstudiums
  • Nachweis, dass keine finanzielle Unterstützung des Bundes bezogen werden kann und sich die angestrebte Ausbildung entweder inhaltlich von einer adäquaten Ausbildung im Inland qualitativ wesentlich unterscheidet oder im Inland nicht angeboten wird.
  • Das Familieneinkommen oder das Einkommen der Förderwerberin/des Förderwerbers darf bestimmte Obergrenzen nicht übersteigen (z. B. 3.541,00 EUR bei zwei Personen im gemeinsamen Haushalt).
  • Die/der Studierende darf bei Antragstellung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Einmalzahlung Stipendium

  • Inland: mindestens 300,00 EUR bis maximal 3.000,00 EUR
  • Ausland: mindestens 500,00 EUR bis maximal 5.000,00 EUR

In Einzelfällen können Studierende bzw. Graduierte ein Ansuchen um Zuerkennung eines unverzinsten Darlehens einbringen.

Land Tirol
Landesgedächtnisstiftung

Leopoldtraße 3
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508 3759
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.tirol.gv.at/bildung/landesgedaechtnisstiftung/

Ansuchen können bis zum 30.04. des jeweiligen Studienjahres eingebracht werden. Bei Vorliegen eines auflerordentlichen Härtefalls können Ansuchen bis zum Ende eines Studienjahres eingereicht werden.

Nähere Informationen sind bei der Landesgedächtnisstiftung des Landes Tirol erhältlich.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende