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WAFF: Förderung von Innovation und Beschäftigung für KMU
Wien

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben durch die Förderung von

  • Personalkosten von InnovationsassistentInnen
  • innovationsbezogene Weiterbildungskosten von MitarbeiterInnen und
  • Beratungskosten bei Bedarf

im Rahmen der Umsetzung folgender Innovationsvorhaben:

  • Produktinnovationen (materielle und immaterielle Produkte), Prozessinnovationen und Markterschließung für innovative, selbst entwickelte Produkte oder Know-how-Transfer
  • Innovationen im Bereich der Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsbeziehungen mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
  • Innovationen, die das Ziel haben, unterschiedliche Formen der möglichen Benachteiligung von ArbeitnehmerInnen insbesondere im Sinne von Gender Mainstreaming, Diversity etc. im Betrieb zu vermeiden
  • Innovationen, die das Ziel haben, bildungsbenachteiligte und bildungsferne MitarbeiterInnen des Betriebs in innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen einzubeziehen

InnovationsassistentInnen können Beschäftigte des Unternehmens (ausgenommen bei Produktinnovationen) oder neu aufzunehmende MitarbeiterInnen sein.

Nicht gefördert werden Vorhaben, die

  • der betrieblichen Umsetzung gesetzlicher Vorschriften (z. B. des ArbeitnehmerInnenschutzes) dienen
  • die Markterschließung für den Vertrieb von Handelswaren oder Standardprodukten zum Ziel haben
  • geeignet sind, die gesetzlich definierten Mitwirkungsrechte der ArbeitnehmerInnen einzuschränken
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU’s) in Wien, die ihre Unternehmenstätigkeit seit mindestens 12 Monaten erfolgreich ausüben und ein Innovationsvorhaben am Betriebsstandort Wien umsetzen möchten.

Ausgenommen von der Förderung sind:

  • Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände sowie Körperschaften öffentlichen Rechts
  • politische Parteien
  • gemeinnützige Einrichtungen
  • radikale Vereine
  • Umsetzung eines Innovationsvorhabens am Betriebsstandort Wien
  • Bei Produkt- und Prozessinnovationen sowie Innovationen zur Markterschließung- oder Know-how–Transfer ist die Aufnahme einer/eines neuen InnovationsassistentIn zwingend erforderlich und kann frühestens mit dem Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen.
  • InnovationsassistentIn mit Dienstort Wien und in einem unselbstständigen, vollsozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (ausgenommen freie DienstnehmerInnen nach ASVG)
  • Aus dem Innovationsvorhaben muss sich die Notwendigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen für InnovationsassistentInnen oder andere MitarbeiterInnen ergeben.
  • Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden.

Personalkosten-, Beratungs- und Bildungsförderung

  • Personalkosten: 50 % des Bruttogehaltes (exklusive Zuschläge, Prämien usw.) je InnovationsassistentIn, maximal 47.000,00 EUR.
  • bei gezielter Einstellung einer/eines InnovationsassistentIn und anderer geeigneter Maßnahmen ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen geleistet ist ein zusätzlicher Bonus bis maximal 5.000,00 EUR möglich
  • Weiterbildungskosten: 50 % der Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen, maximal 7.300,00 EUR
  • Beratungskosten: 50 % der Beratungskosten, maximal 4.700,00 EUR
  • Der Förderzeitraum beträgt maximal 12 Monate.

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
Unternehmensförderung
Lassallestraße 1
1020 Wien
Tel.: 01/217 48-516
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.waff.at

Hinweis: Einen kostenlosen Antrags-Check für KMU bietet die Wirtschaftskammer Wien, Förderreferat: Tel. 01/51450 1642 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Die Antragstellung mittels Online-Antrag ist ausschließlich während der Einreichfrist möglich.
Die Anstellung bzw. die Aufnahme der Tätigkeit der/des InnovationsassistentIn kann frühestens mit dem Zeitpunkt der Antragstellung (Einlangen des Förderansuchens im waff) erfolgen.

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