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Vorarlberg-Stipendium
Vorarlberg

Studien- und Forschungsaufenthalte von Studierenden und graduierten AkademikerInnen an wissenschaftlichen Einrichtungen im Ausland: Dabei kann es sich z. B. um Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, sonstige öffentlich anerkannte Forschungszentren, Bibliotheken, Archive, Museen, Krankenhäuser und andere wissenschaftliche Sammlungen sowie Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Unternehmen handeln.

  • Studierende an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule, die zumindest das erste Jahr eines Grundstudiums absolviert haben
  • Graduierte AkademikerInnen bzw. AbsolventInnen sowie NachwuchswissenschaftlerInnen einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule, soweit der Studien- oder Forschungsaufenthalt nicht innerhalb einer betrieblichen Weiterbildung erfolgt.
  • Hinweis: Studiert die förderungswerbende Person bereits an einer ausländischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule, ist nur ein Studien-/Forschungsaufenthalt in einem Drittland förderbar.
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz in Vorarlberg durchgehend seit mindestens drei zusammenhängenden Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung
  • Einkommensteuerpflicht in Österreich seit mindestens fünf Jahren

Stipendium

  • Maximal 300,00 EUR monatlich für mindestens ein Monat und höchstens vier Monate (also maximal 1.200,00 EUR insgesamt)
  • Bei der Berechnung des Stipendiums werden die Einnahmen und Ausgaben sowie die üblichen Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsland (nach länderspezifischen Sätzen) berücksichtigt.
  • Das Vorarlberg Stipendium kann grundsätzlich nur einmal vergeben werden. Bei einem Studien- und Forschungsaufenthalt von nur einem Monat ist eine zweite Antragstellung möglich.

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung
Landhaus
6901 Bregenz
Tel.: 05574/511-22205
Fax: 05574/511-922295
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.vorarlberg.at/wissenschaft

Einreichung des Antrages vor Antritt des Studien- bzw. Forschungsaufenthalts im Ausland

Der Förderungsbetrag wird nach Abschluss des Studien- oder Forschungsaufenthaltes im Ausland aufgrund einer ordnungsgemäßen Abrechnung ausbezahlt, die innerhalb von acht Wochen nach Beendigung des Studien- oder Forschungsaufenthaltes zu erfolgen hat. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung des Abrechnungszeitraumes bis längstens zu einem halben Jahr möglich.

In begründeten Ausnahmen kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des zugesagten Förderbetrages erfolgen.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende