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NÖ Stipendium Abschlussarbeiten "Umwelt, Energie und Klima"
Niederösterreich

Akademische Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeiten, Dissertationen) mit Themen aus der "Themenbörse Abschlussarbeiten", die mit "Sehr gut" oder "Gut" beurteilt wurden

Ordentliche Studierende, die eine Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit oder Dissertation mit einem Themen aus der "Themenbörse Abschlussarbeiten" verfasst haben

Studierende, die selbst ein Thema im Bereich Umwelt, Energie und Klima an der Themenbörse anbieten möchten, wenden sich bitte direkt an das Themenbörsenmanagement. Diese klärt die Themenrelevanz mit der zuständigen Fachabteilung.

  • Studium im Mindestausmaß von 90 ECTS-Anrechnungspunkten
  • Abschlussarbeit zu einem Thema aus dem Bereich Umwelt, Energie und Kima der „Themenbörse Abschlussarbeiten“, die mit „Sehr gut“ oder „Gut“ beurteilt wurde
  • Das Thema für die Abschlussarbeit wurde vom Themenmarktplatz gewählt oder wurde nach Absprache mit dem Themenbörsenmanagement von den Studierenden angeboten.
  • Dem Thema wurde eine Themen-ID zugeordnet.

Bitte beachten Sie, dass die nachträgliche Zuordnung einer Themen-ID zu bereits abgeschlossenen Arbeiten trotz vorliegendem Bezug zu Niederösterreich NICHT möglich ist.

Stipendium

  • Bachelorarbeit: 500,00 EUR einmalig pauschal
  • Master-/Diplomarbeit: 1.000,00 EUR einmalig pauschal
  • Dissertation: 1.500,00 EUR einmalig pauschal

Hinweis: Für Diplomarbeit oder Diplomprüfungszeugnis, Masterarbeit oder Masterprüfungszeugnis, Abschlusszeugnis des PhD-/Doktoratsstudiums oder Dissertation mit ausgezeichnetem oder sehr gutem Erfolg kann ein Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen aus der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich gewährt werden.

Gesellschaft für Forschungsförderung NÖ m.b.H.
Hypogasse 1
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/27570-26
Fax: 02742/27570-90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.gff-noe.at

Eine Antragstellung ist ganzjährig innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Studienabschlussbescheids möglich.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende