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NÖ Karl Landsteiner Privatuniversität-Stipendien
Niederösterreich

Studium sowie Studienabschluss an der Karl Landsteiner Privatuniversität durch mehrere Förderungen bzw. Stipendienprogramme:

  • Sozialstipendien für Medizinische Studien (BA/MA) und Psychologie (BA/MA)
  • Leistungsstipendien für besondere Studienleistungen in den Studiengängen Medizin und Psychologie (unabhängig vom Einkommen oder Wohnsitz)
  • NÖ Sonderprämie Medizin
    • Studierende, welche nach Absolvierung des medizinischen Studiums an der KL an einer Krankenanstalt in der Rechtsträgerschaft des Landes Niederösterreich oder im niedergelassenen Bereich des Landes Niederösterreich als Arzt tätig sind, können im Rahmen der NÖ Sonderprämie Medizin für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren jährlich 20 Prozent der geleisteten Jahres-Studiengebühren rückvergütet erhalten.
  •  KL Kreditzuschuss
    • Ebenso besteht für AbsolventInnen die Möglichkeit, einen Zuschuss für ein während der Studienzeit aufgenommenes, marktkonformes Darlehen zu erhalten.

Hinweis: KL Sozialstipendium und KL Leistungsstipendium schließen einander nicht aus: Pro Studienjahr können bis zu zwei KL Sozialstipendien und ein KL Leistungsstipendium vergeben werden.

  • Sozialstipendien: Studierende von Medizinischen  Studien (BA/MA) und Psychologie (BA/MA)

  • Leistungsstipendien: Studierende der Studiengänge Medizin und Psychologie mit besonderen Studienleistungen

  • NÖ Sonderprämie Medizin / KL Kreditzuschuss: AbsolventInnen der Studienrichtung Humanmedizin, die an einer Krankenanstalt in der Rechtsträgerschaft des Landes Niederösterreich oder im niedergelassenen Bereich des Landes Niederösterreich als Arzt/Ärztin tätig sind.

Sozialstipendien:

  • Durchgehende Meldung des Wohnsitzes in NÖ (Haupt- ODER Nebenwohnsitz) zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens ein Jahr rückwirkend. Für erstmalige Antragstellungen ab dem  Wintersemester 2022/23 ist eine Wohnsitzmeldung seit mindestens drei Jahren erforderlich.
  • Soziale Förderwürdigkeit, welche sich an Einkommensobergrenzen orientiert. So darf das Brutto-Jahres-Gesamteinkommen folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten
    • 46.480,00 EUR bei einem allein unterhaltspflichtigen Eltenteil (z. B. weil der zweite Elternteil verstorben oder aus anderen Gründen keine Unterhaltspflicht gegegeben ist)
    • 57.680,00 EUR Gesamtbruttoeinkommen der unterhaltspflichtigen Elternteile inklusive der/des Studierenden
    • plus 11.200,00 EUR für jedes weitere unterhaltspflichtige Kind
  • Einhaltung der Mindeststudiendauer
  • Nachweis des Studienerfolgs (30 ECTS-Punkte pro Studienjahr)
  • Einhaltung der Zuverdienst-Grenze (jährlich 15.000,00 EUR)
  • Erststudium - es darf vor dem Studienbeginn an der KL noch kein anderes Studium abgeschlossen worden sein!
  • Höchstalter bei Studienbeginn: 35 Jahre

Leistungsstipendien:

  • Herausragende Studienleistungen unabhängig von Einkommen und Wohnsitz
  • Einhaltung der Mindeststudiendauer
  • Förderkriterium ist die Studienleistung des dem Antrag vorangegangenen Studienjahres. Anhand eines Leistungsbeurteilungsdokuments werden pro Studienjahrgang die bis zu 15 % der Bestgereihten unter den AntragstellerInnen eruiert und an diese das Leistungsstipendium vergeben. Das Leistungsbeurteilungsdokument wird von der Studienadministration der Karl Landsteiner Privatuniversität ausgestellt.

NÖ Sonderprämie Medizin / KL Kreditzuschuss:

  • Tätigkeit als Arzt in einer Krankenanstalt in der Rechtsträgerschaft des Landes NÖ oder im niedergelassenen Bereich des Landes NÖ seit mindestens einem (Dienst-)Jahr
  • Ärztliche Tätigkeit in Niederösterreich muss max. fünf Jahre nach Studienabschluss aufgenommen werden. Die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit schließt Zeiten der Basisausbildung sowie die Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin sowie zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin gemäß ÄAO 2015 mit ein.
  • Unterbrechungen der ärztlichen Tätigkeit in Niederösterreich sind im Ausmaß bis zu drei Jahren möglich. Nachdem die Tätigkeit wieder aufgenommen wurde, kann die NÖ Sonderprämie Medizin erneut beantragt werden, jedoch für insgesamt maximal  sechs Jahre.

Stipendien / Kreditzuschuss

  • Sozialstipendien:
    • 80 % der Semesterstudiengebühren für StudentInnen der medizinischen Studiengänge (BA "Health Sciences" und MA "Humanmedizin)
    • 25 % der Semesterstudiengebühren für StudentInnen der Psychologie (BA/MA)
    • Pro Semester kann ein Förderantrag eingereicht werden.
    • Die KL-Stipendien werden grundsätzlich nur für den Zeitraum der Mindeststudiendauer vergeben. Ausnahmen können bei Beurlaubungen oder sonstigen begründeten Unterbrechungen gewährt werden.

  • Leistungsstipendien:
    • 20 % der im betreffenden Studienjahr geleisteten Jahres-Studiengebühren
    • Pro Studienjahr kann ein Förderantrag eingereicht werden.
    • Die KL Stipendien werden grundsätzlich nur für den Zeitraum der jeweiligen Mindeststudiendauer vergeben (Ausnahmen bilden Beurlaubungen oder sonstige begründete Unterbrechungen)

  • NÖ Sonderprämie Medizin / KL Kreditzuschuss:
    • Rückvergütung von jährlich 20 % der tatsächlich geleisteten Jahres-Studiengebühren für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren
    • Kreditzuschuss: wenn der Differenzbetrag zwischen Studiengebühr und erhaltenem Stipendium mit einem marktkonformen Darlehen finanziert wurde, fördert das Land NÖ bis zu 75 % der nicht durch ein Stipendium gedeckten Jahres-Studiengebühren, jedoch maximal 5.250,00 EUR/Jahr für bis zu sechs Jahre. Zur Berechnung werden die tatsächlich entrichteten Studiengebühren herangezogen.

Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.
Hypogasse 1
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/275 70-26
Fax: 02742/275 70-90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.gff-noe.at

KL Sozialstipendium:

  • Online-Eiinreichmöglichkeit einmal pro Semester, z. B.  für das Sommersemester 2023/24: 01.04.-31.07.2024
  • Das KL Sozialstipendium wird pro Semester vergeben und kann bereits im ersten Semester beantragt werden.
  • Nachreichungen von Dokumenten bei bereits abgesendeten Anträgen sind jederzeit möglich!

KL Leistungsstipendium:

  • Online-Eiinreichmöglichkeit einmal pro Studienjahr rückwirkend, z. B. für das Studienjahr 2023/24: 01.11-30.11.2024
  • Mit Ende der Einreichfrist müssen die Förderanträge vollständig sein. Nachreichungen nach Fristende werden nicht akzeptiert.

NÖ Sonderprämie Medizin / KL Kreditzuschuss:

  • Online-Eiinreichmöglichkeit ganzjährig rückwirkend für das vorangegangene Dienstjahr (mindestens 12 Monate Dienst erforderlich)
  • Nachreichungen von Dokumenten bei bereits abgesendeten Anträgen sind jederzeit möglich!
ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende