Drucken
AK OÖ – AK-Bildungsbonus
Oberösterreich

Kurse des AK-Bildungsprogramms in den Bereichen EDV, Fremdsprachen, berufliche Grundqualifikationen, Persönlichkeitsbildung etc.
Diese Kurse sind in den Programmheften von BFI, WIFI und den Volkshochschulen in Oberösterreich mit dem AK-Logo gekennzeichnet.

NEU: Ab 01.07.2023 werden auch Weiterbildungen bei FAB/Organos gefördert.

Gefördert werden jene Kurse, deren Kursbeginn innerhalb der angeführten Förderperiode der jeweiligen Bildungseinrichtung liegt:

  • BFI: 01.07.2023 bis 30.06.2024
  • FAB/Organos: 01.07.2023 bis 30.06.2024
  • WIFI: 01.07.2023 bis 31.07.2024
  • VHS OÖ und Linz, Wels: 01.07.2023 bis 30.06.2024

Zusätzlich ist mit der AK-Leistungskarte im BFI, in den Volkshochschulen und bei FAB/Organos eine Ermäßigung von 10 % (maximal 90,00 EUR) möglich.

AK OÖ-Mitglieder (PensionistInnen ausgenommen)

  • Besuch eines Kurses aus dem AK-Bildungsprogramm (Diese Kurse sind in den Programmheften von BFI, WIFI und Volkshochschulen in OÖ mit dem AK-Logo gekennzeichnet.)
  • Mitgliedschaft bei der AK OÖ (Stichtag ist 01.07. des jeweiligen Kalenderjahres)
  • Erfolgreicher Abschluss des besuchten Kurses (=mindestens 75 % Anwesenheit im Kurs)
  • Kurskosten wurden selbst (privat) getragen

40 % der Kurskosten, maximal 150,00 EUR pro Kursjahr

Hinweis: Eventuell verbleibende Restguthaben können im laufenden Kursjahr noch für weitere Kurse eingelöst werden.

AK-Kurse werden in der Regel auch durch die AK-Leistungskarte und das oö. Bildungskonto gefördert.

Zusätzlich zum Bildungsbonus gibt es mit der AK-Leistungskarte im BFI OÖ und in den Volkshochschulen noch zehn % Ermäßigung (maximal 90,00 EUR).

Arbeiterkammer Oberösterreich
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
Tel.: 050/6906-0
Fax: 050/6906-2860
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://ooe.arbeiterkammer.at
Kontakt:
Gerald Mayr
Tel.: 050/6906-2633

Der Bildungsbonus ist erhältlich entweder zu Kursbeginn direkt im jeweiligen Kurs bei der Kursleitung oder kann heruntergeladen werden: Bildungsbonus 2023/24

Abgabe des ausgefüllten AK-Bildungsbonus nach erfolgreichem Abschluss der Kurses bei der/dem KursleiterIn, die/der den Bildungsbonus an die AK zur Verrechnung weiterleitet.

Der AK-Bildungsbonus 2023/2024 ist spätestens bis 31.08.2024 einzureichen.

Hinweis: Eventuelle Restguthaben verfallen danach ausnahmslos.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose