Unterbringung und Verpflegung in einem für die SchülerInnen der Berufsschule bestimmten Schülerheim/Internat, oder in einem anderen Quartier, die durch den Aufenthalt der Lehrlinge zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen.
- Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Kärnten ohne aufrechten Lehrvertrag
- Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Kärnten in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung
- Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die nicht der Regelung des § 9 Abs. 5 BAG unterliegen
Die Erreichbarkeit der Fachberufsschule vom Wohnort des Lehrlings als Tagespendler ist nicht zumutbar und daher die Unterbringung im Schülerheim/Internat/sonstigem Quartier notwendig.
Zuschuss
- Pauschalbetrag in Höhe von 50,00 EUR je Kalenderwoche für den Zeitraum des Berufsschulbesuches
- Die maximale Laufzeit pro Jahrgang beträgt acht Kalenderwochen.
- Die tatsächlichen Kosten müssen anhand einer Originalrechnung nachgewiesen werden.
- Die Förderung ist mit den tatsächlichen Kosten begrenzt.
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-31102
Fax: 050 536-31100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
Die Anträge für das jeweilige Kalenderjahr sind frühestens am 01.01. und längstens bis 30.06. des Folgejahres einzubringen.