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Förderung der Jugendarbeit Tirol
Tirol

Personalkosten und Objektförderung von jugendbezogenen Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Jugendarbeit: außerschulisches freizeitpädagogisches Angebot, welches die Begleitung, Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie die non-formale und informelle Bildung umfasst. Die Inanspruchnahme erfolgt auf freiwilliger Basis mit dem Ziel, insbesondere die Persönlichkeitsentwicklung und die Handlungskompetenz von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
  • Verbandliche Jugendarbeit: Jugendarbeit, die von strukturierten Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt wird (z. B. Vereine)
  • Offene Jugendarbeit: Niederschwellige Jugendarbeit mit folgenden Ausprägungsformen:
    • Standortbezogene Jugendarbeit, die ortsgebunden stattfindet, z. B. in Jugendzentren, Jugendtreffs oder Jugendräumen mit regelmäßigen Öffnungszeiten
    • Mobile Jugendarbeit, die nicht ortsgebunden überwiegend in den Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen stattfindet. Nicht erfasst ist davon klassische Sozialarbeit.

Förderbare Kosten sind

  • im Rahmen von Individualförderungen Kosten von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
  • Im Rahmen von Objektförderungen
    • Personal- und Sachkosten
    • Kosten für die nationale Kofinanzierung von EU-geförderten Projekten

Die Definition des Fördergegenstandes erfolgt in den Einzelrichtlinien, wie z. B. in den Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit:

  • Personalkosten von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit

In der Jugendarbeit tätige Vereine, öffentlich-rechtliche Institutionen (z. B. Gemeinden), Einzelpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften mit Sitz und Wirkungsbereich in Tirol#

Die Definition der FördernehmerInnen erfolgt in den Einzelrichtlinien, wie z. B. in den Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit:

  • juristische Personen, insbesondere Vereine und Gemeinden, in ihrer Eigenschaft als Rechtsträger von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit

Die Definition der Voraussetzungen etc. erfolgt in den Einzelrichtlinien, wie z. B. in den Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit:

  • Personalkosten für Personen, die im pädagogischen Handlungsfeld vorwiegend im direkten Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen tätig sind und
    • eine pädagogische Ausbildung abgeschlossen haben (z. B. in Erziehungswissenschaft, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Elementarpädagogik, Lehramt) oder
    • den Orientierungskurs "Grundlagen der Offenen Jugendarbeit in Tirol für hauptamtliche MitarbeiterInnen der Offenen Jugendarbeit in Tirol" (POJAT - Plattform Offene Jugendarbeit Tirol), den "Grundkurs Jugendarbeit" (WIENXTRA - Institut für Freizeitpädagogik), den Grundkurs "Außerschulische Jugendarbeit" im Rahmen des Diplomlehrgangs Jugendarbeit (Schloss Hofen) oder den "Grundkurs Jugendarbeit" im Rahmen des Diplomlehrgangs Außerschulische Jugendarbeit (Akzente Salzburg/Jugendservice OÖ) oder einen gleichwertigen Kurs abgeschlossen haben oder
    • Praxiserfahrung (haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit) in pädagogischen Handlungsfeldern der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit im Ausmaß von zumindest 240 Stunden innerhalb der letzten fünf Jahre vorweisen können.
  • Die Arbeitsweise der Einrichtung orientiert sich inhaltlich am "Handbuch Offene Jugendarbeit 1.02 (in der jeweils geltenden Fassung) der POJAT sowie am "Schutzkonzept Offene Jugendarbeit in Österreich" der bOJA – bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit.
  • Bei gemeindeübergreifenden Einrichtungen muss eine schriftliche Kooperationsvereinbarung über die finanzielle Beteiligung vorgelegt werden.
  • Die Öffnungszeiten der Einrichtung der standortbezogenen Jugendarbeit müssen bezogen auf die Anstellungsstunden der im pädagogischen Handlungsfeld tätigen Personen nachvollziehbar sein.

Nicht rückzahlbare Einmal- und Mehrfachzuschüsse

Die Definition der Förderhöhe erfolgt in den Einzelrichtlinien, wie z. B. in den Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit:

Gefördert werden Personalkosten für im pädagogischen Handlungsfeld tätige Personen im Ausmaß von 570,00 EUR pro Stunde, wobei sich das Höchstausmaß an Personalstunden nach der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegröße richtet. 

Standortbezogene Jugendabeit:

  • unter 4.000 EinwohnerInnen: max. 40 Personalstunden
  • 4.000 bis 5.999 EinwohnerInnen: max. 50 Personalstunden
  • 6.000 bis 7.999 EinwohnerInnen: max. 70 Personalstunden
  • 8.000 bis 9.999 EinwohnerInnen: max. 90 Personalstunden
  • 10.000 bis 19.999 EinwohnerInnen: max. 110 Personalstunden
  • für jede weiteren 10.000 EinwohnerInnen: max. jeweils weitere 110 Personalstunden

Mobile Jugendarbeit:

  • unter 6.000 EinwohnerInnen: max. 40 Personalstunden
  • 6.000 bis 8.000 EinwohnerInnen: max. 60 Personalstunden
  • über 8.000 EinwohnerInnen: max. 90 Personalstunden

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Jugend
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7851
Fax: 0512/508-747805
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/jugend/foerderungen/
Kontakt:
Karin Schranz
Tel.: 0512/508-7855

Der Förderantrag mussvor Beginn des Vorhabens (mit dem Pädagogischen Konzept der Einrichtung, einer Kostenkalkulation inkl. Finanzierungsplan etc.) eingebracht werden.

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