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Fahrtkostenzuschuss Bgld
Burgenland

Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz und zurück, wenn diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist oder nicht täglich zugemutet werden kann.

  • ArbeitnehmerInnen
  • Lehrlinge
  • Hauptwohnsitz im Burgenland
  • Einfach Fahrtstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Weg zum Arbeitsplatz mindestens 20 km beträgt (Ermittlung schnellste Route durch Routenplaner des BMK)
  • Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nicht zumutbar
  • die/der AntragstellerIn nicht im Bereich des VOR (Verkehrsverbundes Ostregion), SBV (Verkehrsverbund Südburgenland), NBV (Verkehrsverbund Niederösterreich-Burgenland) oder ähnlichen vorgelagerten Verbundformen des öffentlichen Verkehrs pendelt (Ausnahmen: Schicht-, Wechsel- oder Nachtdienst bzw. Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels; unzumutbar ist jedenfalls eine je Fahrtstrecke über zwei Stunden dauernde Fahrtzeit)
  • der Förderwerber im Besitz eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung (§ 29b StVO) ist
  • durschnittliches monatliches Bruttoeinkommen darf nicht überschritten werden: AntragstellerIn 3.697,00 EUR (+ 10 % für AlleinerzieherInnen bzw. AlleinverdienerInnen, + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird)
  • ab Wegstrecke von mindestens 20 km: 137,00 EUR plus 3,00 EUR pro zusätzlich gefahrenem km
  • ab Wegstrecke von 25 km: 260,00 EUR plus 3,00 EUR pro zusätzlich gefahrenem km
  • ab Wegstrecke von 50 km: 343,00 EUR plus 3,00 EUR pro zusätzlich gefahrenem km
  • ab Wegstrecke von 100 km: 513,00 EUR plus 3,00 EUR pro  zusätzlich gefahrenem km
  • Zusätzliche Gewährung eines Öko-Bonus in Höhe von 20 % des Fahrtkostenzuschusses bei überwiegender Nutzung (mehr als 50 % der Autostrecke) von öffentlichen Verkehrsmitteln

Die jährliche maximale Förderung beträgt 850,00 EUR.

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057/600-2533
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.burgenland.at
Kontakt:
Sabine Gmasz
Tel.: 057 600-2922
Jeremie Hahnekamp
Tel.: 057/600-2896

Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden.
Der Antrag muss bis spätestens 30.06. des Folgejahres eingebracht werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende