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Entfernungsbeihilfe des AMS
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Teilweiser Kostenersatz für finanzielle Mehrbelastung aufgrund der Aufnahme einer Beschäftigung oder Lehrausbildung und die damit verbundene Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort, und gegebenefalls durch die höheren Wohnkosten, also

  • regelmäßig wiederkehrende Fahrten (täglich/wöchentlich/monatlich) zum Arbeit- bzw. Ausbildungsplatz
  • Unterkunft am Arbeitsort

Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.

Arbeitslose, Arbeitsuchende sowie Lehrstellensuchende, die nicht auf eine/n nähergelegenen zumutbaren Arbeitsplatz/Lehrstelle vermittelt werden können und bereit sind, eine entfernte Arbeits- bzw. Lehrstelle anzunehmen

  • Beratungsgespräch zwischen Förderungswerber und AMS Österreich vor Aufnahme der Beschäftigung
  • Das monatliche Bruttoeinkommen darf 2.700,00 EUR nicht übersteigen

Die Beihilfe kann bis zur Höhe der entstehenden monatlichen Fahrtkosten und/oder Unterkunftskosten abzüglich eines Selbstbehaltes von 33,33 % der förderbaren Kosten sowie der Kostenbeteiligung von anderer/n Stellen, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 260,00 EUR pro Monat als Fahrkostenzuschuss und/oder 400,00 EUR pro Monat als Mietkostenzuschuss gewährt werden.

Die Beihilfe kann für jeweils 26 Wochen (bei Lehrlingen 52 Wochen), insgesamt maximal für 104 Wochen gewährt werden (bei Lehrlingen für die gesamte Dauer der Ausbildung).

Die Beihilfe zu Fahrtkosten und Mietkosten endet, wenn das Arbeitsverhältnis oder Lehrverhältnis beendet wird, egal aus welchem Grund.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/arbeitsuche/geschaeftsstellen/adressen

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch gebunden.

Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn mit der/dem zuständigen BeraterIn der regionalen AMS-Geschäftsstelle rechtzeitig vor Beginn der Beschäftigung Kontakt aufnimmt (z. B. über das eAMS-Konto).

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende