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Prüfungsgebühren Meister- und Befähigungsprüfung sowie Unternehmerprüfung – Erstattung
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Abgeltung der im Zusammenhang mit der Ablegung der Meister- und Befähigungsprüfung sowie Unternehmerpfrüfung angefallenen Gebühren (inklusive Material- und Einrichtungskosten)

Alle Personen, die ab 01.07.2023 erstmalig oder zum zweiten Mal zu einer Prüfung der Module 1, 2, 3 oder 5 (Unternehmerprüfung) einer Meisterprüfung (§ 21 GewO 1994) oder zu einer Prüfung der entsprechenden Module einer Befähigungsprüfung (§ 22 GewO 1994), angetreten sind und positiv absolviert haben.

  • Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Österreich
  • Abschluss der Meister- bzw. Befähigungsprüfung: Die Meister- und Befähigungsprüfung sowie Unternehmerprüfung gilt als abgeschlossen, wenn die letzte erforderliche Modulprüfung positiv abgelegt worden ist.

Kostenerstattung Prüfungsgebühren

Zuschuss des Bundes beträgt bis zu 100 % der von der/vom PrüfungswerberIn bezahlten Prüfungsgebühren inkl. Material- und Einrichtungskosten

Die Bundesregierung hat die rechtlichen Grundlagen für die Freistellung von Prüfungsgebühren für Modulprüfungen von Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung ab 01.01.2024 rückwirkend zum 01.07.2023 geschaffen.

Abwicklung:
Wirtschaftskammer Ö bzw. die im zuständigen Bundesland zuständigen Meisterprüfungsstellen

Die Meisterprüfungsstellen kontaktieren die KandidatInnen mit den Detailinformationen zur Abwicklung der Kostenerstattung. Diese betreffen die Online-Antragstellung, die ab 01.02.2024 möglich sein wird. Eine aktive Kontaktaufnahme seitens der Kandidatin/dem Kandidaten mit der zuständigen Meisterprüfungsstelle vor diesem Termin ist nicht notwendig.

Der Antrag muss bis spätestens 31.12. des Kalenderjahres vollständig eingelangt sein.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose