Abgeltung der im Zusammenhang mit der Ablegung der Meister- und Befähigungsprüfung sowie Unternehmerpfrüfung angefallenen Gebühren (inklusive Material- und Einrichtungskosten)
Alle Personen, die ab 01.07.2023 erstmalig oder zum zweiten Mal zu einer Prüfung der Module 1, 2, 3 oder 5 (Unternehmerprüfung) einer Meisterprüfung (§ 21 GewO 1994) oder zu einer Prüfung der entsprechenden Module einer Befähigungsprüfung (§ 22 GewO 1994), angetreten sind und positiv absolviert haben.
- Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Österreich
- Abschluss der Meister- bzw. Befähigungsprüfung: Die Meister- und Befähigungsprüfung sowie Unternehmerprüfung gilt als abgeschlossen, wenn die letzte erforderliche Modulprüfung positiv abgelegt worden ist.
Kostenerstattung Prüfungsgebühren
Zuschuss des Bundes beträgt bis zu 100 % der von der/vom PrüfungswerberIn bezahlten Prüfungsgebühren inkl. Material- und Einrichtungskosten
Die Bundesregierung hat die rechtlichen Grundlagen für die Freistellung von Prüfungsgebühren für Modulprüfungen von Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung ab 01.01.2024 rückwirkend zum 01.07.2023 geschaffen.
Abwicklung:
Wirtschaftskammer Ö bzw. die im zuständigen Bundesland zuständigen Meisterprüfungsstellen
Die Meisterprüfungsstellen kontaktieren die KandidatInnen mit den Detailinformationen zur Abwicklung der Kostenerstattung. Diese betreffen die Online-Antragstellung, die ab 01.02.2024 möglich sein wird. Eine aktive Kontaktaufnahme seitens der Kandidatin/dem Kandidaten mit der zuständigen Meisterprüfungsstelle vor diesem Termin ist nicht notwendig.
Der Antrag muss bis spätestens 31.12. des Kalenderjahres vollständig eingelangt sein.