Studierende Mütter und Väter (für Väter gelten diese Regelungen allerdings nur dann, wenn sie entweder mit der Kindesmutter verheiratet sind oder die gemeinsame Obsorge mit der Kindesmutter genehmigt wurde).
- Für den Bezug von Studienbeihilfe gelten prinzipiell die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen.
- Studierende Väter müssen entweder mit der Kindesmutter verheiratet sein oder die gemeinsame Obsorge mit der Kindesmutter muss genehmigt worden sein.
Studienbeihilfe
- Die höchstmögliche Studienbeihilfe (inklusive des 12 %-igen Erhöhungszuschlages) beträgt 7.560,00 EUR jährlich (630,00 EUR monatlich).
- Zusätzlich erhöht sich die Studienbeihilfe um 129,00 EUR monatlich pro Kind
- Zusätzlich erhöt sich die Studienbeihilfe für Studierende, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, um 259,00 EUR monatlich, für Studierende, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, um weitere 32,00 monatlich.
- Die Zuverdienstgrenze von 15.000,00 EUR pro Kalenderjahr erhöht sich um 3.000,00 EUR bis 9.610,00 EUR jährlich pro unterhaltsberechtigtem Kind, je nach Alter des Kindes/der Kinder.
- Die Pflege und Erziehung eines Kindes bis zur Erreichung des sechsten Lebensjahres während des Studiums verlängert die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe um bis zu zwei Semester je Kind.
- Eine Schwangerschaft während des Studiums verlängert die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe um ein Semester.
- Für Studierende mit Kind erhöht sich die zulässige Altersgrenze (Studienbeginn vor Vollendung des 33. Lebensjahres) um fünf Jahre.
- Für den Erhalt eines Studienabschluss-Stipendiums werden auch Kindererziehungszeiten während eines Karenzurlaubes berücksichtigt.
- Für die Kinderbetreuungskosten für Studierende, die sich mindestens im dritten Semester befinden, kann ein Kinderbetreuungskostenzuschuss gewährt werden.
Studienbeihilfenbehörde bzw. Stipendienstelle der jeweiligen Bundesländer:
Internet: https://www.stipendium.at
Kontaktformular: https://www.stipendium.at/kontakt/
Stipendienstelle Wien:
für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und Burgenland / Studierende an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU), Standort Linz
Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse
1100 Wien
Tel.: 01/60 173-0
Fax: 01/60 173-240
Kontaktformular
Stipendienstelle Graz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen
Metahofgasse 30
8020 Graz
Tel.: 0316/81 33 88-0
Fax: 0316/81 33 88-620
Kontaktformular
Stipendienstelle Innsbruck:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Tirol und Vorarlberg
Andreas-Hofer-Strasse 46
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/57 33 70-0
Fax: 0512/57 33 70-516
Kontaktformular
Stipendienstelle Klagenfurt:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Kärnten
Nautilusweg 11
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/51 46 97-719
Kontakformular
Stipendienstelle Linz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich sowie für das Studium Humanmedizin, das in Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz durchgeführt wird
Ferihumerstraße 15
4020 Linz
Tel.: 0732/66 40 31
Fax: 0732/66 40 31-310
Kontakformular
Stipendienstelle Salzburg:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg und an der Abteilung Musikerziehung des Mozarteums in Innsbruck sowie an der Pirvatuniversität Schloss Seeburg, Standort Campus Wien (Seestadt Aspern);
Die Uni Mozarteum ist Mitglied in zwei Clustern:
Cluster Mitte = Antragstellung in der Stipendienstelle Salzburg
Cluster West = Antragstellung in der Stipendienstelle Innsbruck
Franz-Josef-Straße 22
5020 Salzburg
Tel.: 0662/84 24 39
Fax: 0662/84 15 39-430
Kontaktformular
Nähere Informationen sind bei der zuständigen Stipendienstelle erhältlich.