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KWF-Programm – Innovations.TALENT Ktn (vormals: InnovationsassistentIn)
Kärnten

Beschäftigung eines "Innovations.TALENTS"

  • Personal- und Qualifzierungskosten bei Neueinstellung einer Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiters mit akademischer-, vorzugsweise akademisch-technischer Ausbildung (Universität oder Fachhochschule) zur Planung und Umsetzung eines (erstmaligen) F&E- und Innovationsprojektes im Unternehmen (schwerpunktmäßig KMU).
  • Kosten für externe Beratungsleistungen (Innovationsberater, Innovationsassistenz, Universität | Fachhochschule (Auftragsforschung, kooperative Projektvorhaben, akademische Arbeiten), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen)) als Beitrag zum gegenständlichen Innovationsprojekt.

Ziele dieser Förderung:

  • Initiierung und Stärkung der Innovationskraft von Kärntner KMU und eine Erweiterung der Kompetenzfelder
  • Erhöhung der Anzahl der Kooperationsaktivitäten von KMU
  • Erhöhung des Technologietransfers von den Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in KMU
  • Unterstützung zur strategischen Weiterentwicklung bzw. Neupositionierung von KMU
  • Für AbsolventInnen von Universitäten und Fachhochschulen sollen attraktive Rahmenbedingungen für eine Beschäftigungsaufnahme/Karriere in einem Kärntner KMU geschaffen werden.
  • UnternehmerInnen bekommen Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch in einem über Kärnten hinausgehendes und branchenübergreifendes Innovations- bzw. Wissensnetzwerk.

Der Fokus der aktuellen KWF-Ausschreibung liegt auf den missionsorientierten "Next Generation EU"-Kernthemen ("Grün" & "Digital«", wobei diese Themenbereiche ergänzend zu sehen sind.

Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Unternehmen in den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistung mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten führen, betreiben oder in diesem Bereich gründen. Die Ausschreibung wendet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU mit unter 250 Beschäftigten).

  • Neueinstellung einer/eines InnovationsassistentIn mit vorzugsweise technischem FH- oder Uni-Abschluss und maximal zwei bis drei Jahren Berufserfahrung mit unbefristetem Dienstvertrag
  • Realisierung eines neuen technologieorientierten F&E- oder Innovationsprojekts mit mindestens einjähriger Laufzeit
  • Aktive Teilnahme und Einbringung der/des UnternehmerIn am Erfahrungsaustausch im Innovations- und Wissensnetzwerk
  • Verpflichtende Teilnahme des Innovations.TALENTS am Ausbildungsprogramm "Innovationsmanagement" (10-12 zweitägige Einheiten gemeinsam mit Innovations.TALENTEN anderer Unternehmen)
  • Der durch den Einsatz des Innovations.TALENTS bewirkte Anstieg der systematisierten F&E-Aktivitäten im Unternehmen stellt eine wesentliche Förderungsvoraussetzung dar.

Zuschuss/Übernahme von Personal-, Aus- und Weiterbildungskosten sowie Beratungskosten:

  • Personalkosten: Gehaltskostenzuschuss (inkl. Gehaltsnebenkosten) in einem fixen Zeitraum von zwei Jahren (maximal 50 % der Bruttogehaltskosten inkl. Nebenkosten auf Basis des Jahreslohn- bzw. Jahresgehaltskontos)
  • Kosten für Teilnahme am zweijährigen Ausbildungsprogramm "Innovationsmanagement"
  • Kosten für individuelle Qualifizierung (außerhalb des Ausbildungsprogrammes "Innovationsmanagement")
  • Kosten für einzelbetriebliche externe Beratungsleistungen
  • Gehaltskostenzuschuss im ersten Ausbildungsjahr maximal 50 % bis 20.000,00 EUR, im zweiten Ausbildungsjahr maximal 40 % bis 16.000,00 EUR
  • Kostenübernahme Ausbildungsprogramm "Innovationsmanagement" (25.000,00 EUR): 100 %
  • Übernahme der Kosten für individuelle Qualifzierung: 100 % bzw. maximal 4.000,00 EUR
  • Übernahme der Kosten für einzelbetriebliche Beratungsleistungen: maximal 50 % bei individuellen (einzelbetrieblichen) Maßnahmen bzw. max. 100 % für kooperative
    (überbetrieblich) Maßnahmen bis 8.000,00 EUR

KWF - Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
Völkermarkter Ring 21-23
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/55 800-0
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nternet: http://www.kwf.at
Kontakt:
Mag. Hans Jörg Peyha
Tel.: 0463/55 800-23 bzw. 0664/83 99 323
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Der Förderungsantrag ist ausnahmslos vor Projektbeginn einzureichen.
Der nächste Antragsrunde erfolgt voraussichtlich Mitte 2024 mit Jahrgangsstart Angang 2025.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose