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Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen – Weiterbildung der AusbilderInnen
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit
  • Maßnahmen, die der Weiterbildung der AusbilderInnen im Umgang mit den Lehrlingen dienen (z. B. Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsbildung) mit einer Mindestdauer von acht Stunden
  • Hinweis: Nicht gefördert werden beruflich-fachliche Weiterbildungen bzw. Fachkurse
  • Förderbar sind auch bisher ausschließlich für direkte Präsenz von Lehrenden und Lernenden genehmigte theoretische Kurse, wenn bei diesen keine Lernmittel eingesetzt werden, die physische Präsenz erfordern (wie Maschinen/Geräte/Tiere/…). Bei diesen Kursen entfällt die Pflicht zur Neugenehmigung, wenn diese mit digitalen Tools durchgeführt werden, wobei diese interaktiv und individualisiert auszugestalten sind (keine rein asynchrone Kommunikation, sondern dialogische Elemente beinhaltend). Diese Festlegung gilt bis auf Weiteres.
  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden
  • Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen
  • vorhandene Ausbilderqualifikation
  • Die gesamten Ausbildungskosten (inkl. Fahrt und Unterbringung) werden vom Lehrbetrieb getragen.
  • Die/der KursteilnehmerIn muss eine Teilnahmebestätigung über mindestens 75 % der Kursdauer vorweisen können
  • Der errechnete Förderbetrag muss mindestens 30,00 EUR betragen.
  • Für Personen mit Ausbilderqualifikation können auch Förderanträge gestellt werden, wenn der Dienstgeberbetrieb aktuell keine Lehrlinge ausbildet, dies aber plant. Fördervoraussetzung ist der Abschluss eines Lehrvertrages binnen 12 Monaten ab Ende der Ausbildungsmaßnahme.

75 % der Kurskosten ohne Mehrwertsteuer bis maximal 2.000,00 EUR pro AusbilderIn und Kalenderjahr

Förderungsträger:
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW)

Die Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:
Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.

Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.

mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at

Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Lehrlinge bringen ihren Förderantrag bei der zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ein.

Der Antrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme einzubringen.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrbetriebe