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Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften Bgld
Burgenland
  • externe Bildungsmaßnahmen von UnternehmerInnen und NeugründerInnen bzw. Fach- und Führungskräften, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der derzeitigen oder künftigen Tätigkeit der oder des Auszubildenden im Unternehmen stehen.
  • Förderbare Kosten: externe Kosten einer Bildungsmaßnahme (Kurs-, Seminar- und Trainingsbeträge) mit einem Mindestprojektvolumen von 500,00 EUR (Ausnahmen: Sprachkurse, AusbilderInnen-Training, Einnahmen-/Ausgabenrechnung) pro Förderansuchen

Einzelschulungen sowie Schulungen, gerichtet an nur ein Unternehmen, sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen.

Physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften im Bereich der Wirtschaft

  • Selbständig Erwerbstätige
  • Fach- und Führungskräfte
  • Die externe Kosten der Bildungs­­maßnahme müssen mindestens 500,00 EUR betragen.
  • Die Bildungsmaßnahme muss überbetrieblich verwertbar sein.
  • Die Bildungsmaßnahme muss zumindest 32 Lehreinheiten (1 Lehreinheit=50 Minuten) umfassen.

Selbständige Erwerbstätige:

  • Vorliegen einer Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft Burgenland
  • Etwaige Nebeneinkünfte dürfen die Grenze der Geringfügigkeit nicht übersteigen.

Fach- und Führungskräfte:

  • müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden

nicht rückzahlbarer Zuschuss

  • Der Basisfördersatz beträgt 25 % der anerkennbaren Kosten.
  • Bei Maßnahmen aus folgenden, fokussierten Bereichen kann ein Aufschlag vergeben werden. Dieser beträgt bei KMU 25 % Punkte und bei Großunternehmen 10 % Punkte:
    • Technik (Mechanik, Mechatronik, Elektrotechnik, Ingenieur- bzw. Bauwesen etc.)
    • Kaufmännische Ausbildungen (BWL, Controlling, Unternehmensführung etc.)
    • Neue Technologien (Digitalisierung, IKT, Nachhaltigkeit, Umweltschutz etc.)
    • EDV (CAD, Programmieren, neue technische Lösungen / Software etc.)
    • Vorbereitungskurse zu Befähigungsprüfungen und/oder Meisterprüfungen
    • Die Förderkommission kann punktuelle, zeitraumbezogene Schwerpunktthemen mit der gleichen Fördersatzerhöhung setzen, um modernen Anforderungen gerecht zu werden. Diesbezügliche Informationen werden auf der Internetseite der WirtschaftsagenturBurgenland kommuniziert.
  • Die Förderhöhe bei Großunternehmen beträgt maximal 35 % der anerkennbaren Kosten, für kleinste, kleine und mittlere Betriebe maximal 50 %.

Wirtschaftsagentur Burgenland GesmbH
Technologiezentrum
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Tel.: 05/9010-210
Fax: 05/9010-2110
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Internet: http://www.wirtschaftsagentur-burgenland.at
Kontakt:
Manuela Frank
Tel.: 05/9010-2157
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Angelika Panzenböck MA
Tel.: 05/9010-2465
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Das Ansuchen ist vor Beginn der Bildungsmaßnahme einzubringen.
Anträge können im Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres eingebracht werden.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose