Für die Förderungsintensität bei Unternehmen gelten nach EU-Wettbewerbsrecht Förderhöchstgrenzen. Insbesondere müssen diese bei der Kombination mehrerer Förderungsaktionen (z. B. Bundes-, Landes- und Gemeindeförderungen) beachtet werden. Dieser maximale Förderungssatz wird als Prozentsatz der förderbaren Kosten als Bruttosubventionsäquivalent angegeben.
Die Förderhöchstgrenzen richten sich nach dem
Nach der Größe des zu fördernden Unternehmens (Klein-, Mittel- oder Großunternehmen) *
Information über die jeweils zu beachtenden Förderhöchstgrenzen erhalten Unternehmen bei den jeweiligen Förderungsträgern.
* Gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 erfolgt die Einteilung von Unternehmen wie folgt: