Förderhöchstgrenzen bei Unternehmensförderungen

Für die Förderungsintensität bei Unternehmen gelten nach EU-Wettbewerbsrecht Förderhöchstgrenzen. Insbesondere müssen diese bei der Kombination mehrerer Förderungsaktionen (z. B. Bundes-, Landes- und Gemeindeförderungen) beachtet werden. Dieser maximale Förderungssatz wird als Prozentsatz der förderbaren Kosten als Bruttosubventionsäquivalent angegeben.

Die Förderhöchstgrenzen richten sich nach dem

Information über die jeweils zu beachtenden Förderhöchstgrenzen erhalten Unternehmen bei den jeweiligen Förderungsträgern.


* Gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 erfolgt die Einteilung von Unternehmen wie folgt: